Zusammenfassung: Der UVS Steiermark befasst sich mit seiner Entscheidung mit der Frage, wie Ausschreibungsunterlagen auszulegen sind. Liegt in Hinblick auf die Überschreitung von Baustellengemeinkosten ein gültiges Angebot vor und ist die Unklarheitenregel des § 915 ABGB in Bezug auf den Erklärungswert des Singulars anwendbar?
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 914 ABGB; § 915 ABGB