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Sicherungsinteresse beim noch nicht endgültig ausgeschiedenen Antragstellerangebot?

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Gerhard PrünsterZVB 2012/122ZVB 2012, 407 - 409 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Das BVA widmet sich mit dieser Entscheidung der Abweisung eines Sicherungsantrags, weil der noch nicht rechtskräftig ausgeschiedene Bieter kein Sicherungsinteresse in Hinblick auf einen Provisorialbescheid offenlegen konnte. Kann dieser dennoch eine einstweilige Verfügung durchsetzen?

Rechtsgrundlagen: § 271 Abs 1 BVergG; § 272 BVergG

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