Zusammenfassung: Das BVA widmet sich mit dieser Entscheidung der Abweisung eines Sicherungsantrags, weil der noch nicht rechtskräftig ausgeschiedene Bieter kein Sicherungsinteresse in Hinblick auf einen Provisorialbescheid offenlegen konnte. Kann dieser dennoch eine einstweilige Verfügung durchsetzen?
Rechtsgrundlagen: § 271 Abs 1 BVergG; § 272 BVergG