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Unzulässigkeit der Änderung des Leistungsinhalts im Verhandlungsverfahren

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Sigmund Rosenkranz (Anmerkung)ZVB 2012/123ZVB 2012, 409 - 413 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Das BVA thematisiert in entschiedener Sache, dass der Leistungsinhalt im Verhandlungsverfahren nicht in der Gestalt nachverhandelt werden darf, dass der gesamte Leistungsinhalt so modifiziert wird, dass es zu einer Änderung des bewertungsrelevanten Leistungsinhalts führt.

Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG; § 105 BVergG; § 325 BVergG

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