Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der VwGH der Frage zu, ob dem Auftraggeber Ermessen in Hinblick auf die Ausscheidung eines Bieters zukommt, wenn dieser Auskünfte betreffend dessen Befugnis, finanzielle, wirtschaftliche oder technische Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht erteilt.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 7 BVergG; § 75 Abs 7 BVergG; § 80 Abs 2 BVergG; § 129 Abs 1 Z 1 BVergG; § 129 Abs 2 BVergG