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Ausscheidensentscheidung bei unklarem Ausscheidungstatbestand

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Gunther Gruber; Christian Eisner (Anmerkung)ZVB 2012/128ZVB 2012, 428 - 430 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der VwGH der Frage zu, ob dem Auftraggeber Ermessen in Hinblick auf die Ausscheidung eines Bieters zukommt, wenn dieser Auskünfte betreffend dessen Befugnis, finanzielle, wirtschaftliche oder technische Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht erteilt.

Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 7 BVergG; § 75 Abs 7 BVergG; § 80 Abs 2 BVergG; § 129 Abs 1 Z 1 BVergG; § 129 Abs 2 BVergG

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