Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich die erkennende Instanz der Frage, ob die verpflichtende Geheimhaltung schutzwürdiger Angaben gleichzeitig dazu geeignet ist, in offenen Verfahren nach dem Billigstbieterprinzip aus diesem Grund die Akteneinsicht auszuschließen.
Rechtsgrundlagen: § 23 BVergG; § 68 Abs 1 Z 2 BVergG; § 125 Abs 3 BVergG