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Geheimhaltung schutzwürdiger Angaben

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Gunther Gruber; Christian Eisner (Anmerkung)ZVB 2012/127ZVB 2012, 422 - 428 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich die erkennende Instanz der Frage, ob die verpflichtende Geheimhaltung schutzwürdiger Angaben gleichzeitig dazu geeignet ist, in offenen Verfahren nach dem Billigstbieterprinzip aus diesem Grund die Akteneinsicht auszuschließen.

Rechtsgrundlagen: § 23 BVergG; § 68 Abs 1 Z 2 BVergG; § 125 Abs 3 BVergG

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