Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der Vergabekontrollsenat Wien der Frage zu, wie Kostenverschiebungen zwischen Lohnkosten und sonstigen Kosten in Bezug auf Subunternehmerleistungen zu würdigen sind. Liegt gar eine spekulative Preisgestaltung vor und ist eine solche fehlende Eingabe als Mangel verbesserungsfähig?
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG; § 126 Abs 2 BVergG; § 129 Abs 1 Z 3 BVergG