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Ausscheiden von Angeboten wegen Abreden gemäß § 129 Abs 1 Z 8 BVergG 2006

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Gunther Gruber; Christian Eisner (Anmerkung)ZVB 2012/126ZVB 2012, 418 - 422 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, wie sich Abreden, die gegen das Regelungsregime des § 129 Abs 1 Z 7 BvergG 2006 verstoßen, auswirken. Liegt bei einer Mehrfachbeteiligung als Bieter und Subunternehmer bereits eo ipso eine wettbewerbswidrige Abrede vor und wie kann sich ein betroffener Bieter vor dem Ausscheiden schützen?

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 8 BVergG

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