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§ 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVAZVB-LSK 2012/54ZVB-LSK 2012, 358 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich das BVA vertiefend der Frage, ob ein unbehebbarer Angebotsmangel vorliegt, wenn der vom Bieter bestimmbare Angebotsinhalt nach Ablauf der Angebotsfrist geändert wird.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

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