Zusammenfassung: Das BVA geht mit seiner Entscheidung der Frage nach, ob die Möglichkeit einer Mängelbehebung in Bezug auf das Anbieten einer Gewährleistungsfristverlängerung für einen Bieter vergaberechtswidrig ist, wenn Angebotspreis und Gewährleistungsfristverlängerung als Zuschlagskriterien zu werten sind.
Rechtsgrundlagen: § 101 Abs 4 BVergG 2006