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Abänderungsangebot nur bei geringfügiger technischer Änderung der ausgeschriebenen Leistung

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Ilse Lesniak (Anmerkung)ZVB 2012/108ZVB 2012, 362 - 366 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert das BVA die Frage, ob ein an sich unzulässiges aber fälschlich als Abänderungsangebot bezeichnetes als zulässiges Alternativangebot zu bewerten ist, wenn die Ausschreibung solche Alternativangebote zulässt. Klarstellend hält es somit fest, dass sich die Beurteilung nach dem Angebotsinhalt orientiert.

Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG; § 81 BVergG; § 82 Abs 2 BVergG

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