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Ein "Alternativfabrikat" erfordert Umplanung

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Albert Oppel (Anmerkung)ZVB 2012/112ZVB 2012, 375 - 377 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: In Bezug auf vorliegendes Vergabeverfahren hatte sich der VwGH eingehend mit der Begriffsauslegung des Wortbildes "Alternativfabrikat" zu befassen. Dahingehend war zu klären, ob im gegenständlichen Verfahren Folgekosten aufgrund der notwendigen Umplanung in Anschlag zu bringen sind und ob ein solches Angebot überhaupt zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 81 BVergG; § 82 BVergG; § 914 ABGB; § 915 ABGB

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