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Unzureichender Rechtsschutz bei intransparenten Vergabeverfahren mit nur einem Bieter

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Johannes Schramm; Gudrun Mittermayr (Anmerkung)ZVB 2012/113ZVB 2012, 378 - 382 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung zeigt Rechtsschutzdefizite in vergaberechtlichen Einzelvergabeverfahren auf. Dabei geht der VwGH auf die Frage ein, ob in Hinblick auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung von einem einheitlichen Verfahren oder von mehreren Einzelvergabeverfahren auszugehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 2 Z 2 BVergG; § 98 BVergG; § 879 ABGB; § 915 ABGB

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