Zusammenfassung: Neben der Frage, welche Anforderungen an einen gewerberechtlichen Geschäftsführer gestellt werden, befasst sich das BVA bei seiner Entscheidung mit der Frage, wie sich die Identität eines solchen Geschäftsführers bei Antragsteller und Auftragnehmer im Vergabeverfahren auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 312 BVergG; § 9 GewO; § 39 GewO