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Interessenkonflikt bei Identität des (gewerberechtlichen) Geschäftsführers

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Johann Hackl (Anmerkung)ZVB 2012/110ZVB 2012, 369 - 370 Heft 10 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Neben der Frage, welche Anforderungen an einen gewerberechtlichen Geschäftsführer gestellt werden, befasst sich das BVA bei seiner Entscheidung mit der Frage, wie sich die Identität eines solchen Geschäftsführers bei Antragsteller und Auftragnehmer im Vergabeverfahren auswirkt.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 312 BVergG; § 9 GewO; § 39 GewO

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