Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung hatte sich der VKS mit der Bestimmtheit von Zuschlagskriterien zu befassen. Dabei bildete die Wahlfreiheit des Bieters in Bezug auf den Qualitätsvergleich anhand vorgelegter Studien im Vergabeverfahren ein zentrales Element. Kann ein Vorgängerprodukt als Vergleichsprodukt herangezogen werden?
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 2 BVergG; § 79 Abs 3 BVergG