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Berichtigung und Rechtskraft von Ausschreibungen

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster; Anmerkung: Albert Oppel; Beatrix LehnerZVB 2011/46ZVB 2011, 147 - 150 Heft 4 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der teilweisen Unanfechtbarkeit von nicht berichtigten Teilen der Ausschreibungsunterlagen und dem Umfang der Anfechtbarkeit berichtigter Ausschreibungen.

Rechtsgrundlagen: § 79 BVergG; § 90 BVergG; § 24 Abs 4 WVRG 2007

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