Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich rechtswidrigen Handlungen im Vergabeverfahren und konsequent der Befangenheit eines Angebotsprüfers in Hinblick auf die Bieterbeurteilung.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich rechtswidrigen Handlungen im Vergabeverfahren und konsequent der Befangenheit eines Angebotsprüfers in Hinblick auf die Bieterbeurteilung.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG
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