Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob ein Leistungsanteil im Ausmaß von einem Siebtel der Gesamtleistung die Schwelle zur Geringfügigkeit überschreitet.
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 1 Z 1 GewO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob ein Leistungsanteil im Ausmaß von einem Siebtel der Gesamtleistung die Schwelle zur Geringfügigkeit überschreitet.
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 1 Z 1 GewO
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