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Der Bieter muss Berichtigungen anfechten können

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia Stiefelmeyer; Anmerkung von Beatrix Lehner; Alfred OppelZVB 2011/33ZVB 2011, 106 - 108 Heft 3 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung bezieht der VKS Wien zu der Zulässigkeit von Berichtigungen der Ausschreibung Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 57 Abs 2 BVergG; § 19 Abs 1 WVRG 2007

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