Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, wie mit einer Bietergemeinschaft mit starker Machtstellung, die in vergangener Zeit 99% der einschlägigen Arbeiten ausgeführt hat, aus vergaberechtlicher Sicht zu verfahren ist, um Marktzutrittsschranken zu begegnen.
Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG; § 129 Abs 1 BVergG