Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, welche Folgen eine mangelnde Auftraggeber-Sorgfalt bei der Ausschreibungserstellung für die Widerrufsberechtigung haben kann. Mit einem Praxistipp von Johann Hackl.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 139 Abs 2 Z 3 BVergG; § 312 Abs 1 Z 2 BVergG