Zusammenfassung: In Hinblick auf die Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen in Form der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Schienenpersonenverkehrsleistungen wendet sich das BVA der Frage zu, welche Auswirkungen die unterlassene Anfechtung der Wahl der Direktvergabe nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 165 BVergG; § 169 BVergG; § 280 BVergG; § 331 BVergG; § 332 BVergG