Zusammenfassung: In entschiedener Sache wendet sich das BVA der Frage zu, ob ein Angebotspreis unter Zugrundelegung verschiedener Kollektivverträge betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar ist. Darüber hinaus bildeten Betriebsgeheimnisse ein weiteres Element der Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 75 BVergG; § 84 BVergG; § 125 BVergG; § 312 Abs 2 Z 2 BVergG