Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, unter welchen gegebenen Voraussetzungen die Fortführung eines Nachprüfungsverfahren als Feststellungsverfahren möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 331 Abs 4 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, unter welchen gegebenen Voraussetzungen die Fortführung eines Nachprüfungsverfahren als Feststellungsverfahren möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 331 Abs 4 BVergG
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