Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das BVA klärend den Rechtsfolgen der Nichtigerklärung einer Ausschreibung auf einzelne Ausschreibungsbestimmungen zu.
Rechtsgrundlagen: § 325 BVergG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das BVA klärend den Rechtsfolgen der Nichtigerklärung einer Ausschreibung auf einzelne Ausschreibungsbestimmungen zu.
Rechtsgrundlagen: § 325 BVergG
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