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Warnpflicht des Werkunternehmers bei Undeutlichkeiten in den vom Werkbesteller übermittelten Plänen

ZivilrechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster; Nikolaus Hiltz (Anmerkung)ZVB 2011/110ZVB 2011, 390 - 393 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Der OGH wendet sich im Rahmen seiner Entscheidung der Frage zu, ob die Undeutlichkeit bereitgestellter Pläne bereits den Werkunternehmer zur Wahrnehmung seiner Warnpflichten zwingt, für deren Verletzung er einzustehen hat.

Rechtsgrundlagen: § 1168a ABGB; § 1299 ABGB

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