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Zur Erstreckung vertraglicher Schutzpflichten auf Dritte

SchadenersatzrechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster; Nikolaus Hiltz (Anmerkung)ZVB 2011/111ZVB 2011, 393 - 395 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: In Zusammenhang mit Demontagearbeiten auf einem Gebäude hatte sich der OGH in Hinblick auf die Beschädigung eines abgestellten KfZ mit dem Vorliegen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1313a ABGB

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