Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der VwGH unter Anwendung des Billigstbieterprinzips im Vergabeverfahren der Auslegung von Ausschreibungsunterlagen, welche die Zulassung eines Impfstoffs vorsehen, zu befassen und die Zusammensetzung des Gesamtpreises zu thematisieren.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 3 BVergG