Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert vermeintliche Sonderstellungen und Bevorzugungen von Bietern im Lichte des Wettbewerbsgrundsatzes im Bieterverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert vermeintliche Sonderstellungen und Bevorzugungen von Bietern im Lichte des Wettbewerbsgrundsatzes im Bieterverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG
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