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§ 122 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2010/72ZVB-LSK 2010, 316 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu klären, unter welchen Umständen der Auftraggeber unbefangene Sachverständige mit der Prüfung zu betrauen hat und wann eine Prüfung durch kompetentes Eigenpersonal zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 122 BVergG

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