Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das BVA die Grenzen der Begründungspflicht einer vertieften Angebotsprüfung im Spannungsfeld von Betriebsgeheimnissen aufzuzeigen.
Rechtsgrundlagen: § 131 BVergG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das BVA die Grenzen der Begründungspflicht einer vertieften Angebotsprüfung im Spannungsfeld von Betriebsgeheimnissen aufzuzeigen.
Rechtsgrundlagen: § 131 BVergG
Schlagwörter: