Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich der VKS mit Auslegungsfragen iZm der Referenz einschlägiger Arbeiten in Wohnhausanlagen zu widmen. Was genau ist unter "bewohnte, mehrgeschossige Wohnhausanlage" zu verstehen?
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 2 BVergG; § 126 BVergG