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Zur sachlichen Begründung gemeinsamer Vergabe

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia Stiefelmeyer; Albert Oppel (Anmerkung)ZVB 2010/97ZVB 2010, 326 - 330 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der VKS hatte in vorliegender Sache eine Aussage zu treffen, ob das Wahlrecht zwischen gemeinsamer und getrennter Vergabe sachlich ausgeübt wurde. Konkret war fraglich, ob eine gemeinsame Vergabe von Wohnungssanierungsarbeiten und der Bauabschlussreinigung zulässig ist, wenn letztgenannte Tätigkeit "nur" 5,5% der Auftragssumme ausmacht.

Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 1 BVergG; § 32 Abs 1 Z 1 GewO

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