§ 52 Abs 5 Z 1 BVergG 2002; § 56 Abs 1 BVergG 2002; § 94 BVergG 2002; § 69 Z 1 BVergG 2006; § 74 Abs 1 BVergG 2006; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006
In vorliegender Sache war die Frage einer Klärung zuzuführen, ob eine nach Angebotseröffnung datierte Bankerklärung per se die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Bieters, bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotseröffnung, nachzuweisen in der Lage ist.