§ 105 BVergG 2002; § 139 BVergG; § 320 Abs 1 BVergG; § 2 Abs 5 OÖ VergG; § 4 Abs 1 OÖ VergG
In vorliegender Sache hatte der VwGH die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu untersuchen und festzustellen, wie weit Prüfbefugnis und Prüfverpflichtung der Vergabekontrollbehörden reichen.