Zusammenfassung: Christian Lang beleuchtet mit seinem Beitrag Inhalt und Reichweite der ÖNORM B 2110, die vorformulierte Vertragsbestimmungen für Bauleistungen bereitstellt.
Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110; ÖNR 12010; BVergG 2006; ÖNORM A 2050
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