Art 226 EGV
In vorliegender Sache stellt der EuGH klar, dass bei unterbliebener Bekanntmachung einer Vergabe der Auftraggeber die entsprechenden Rechtfertigungsgründe vor Durchführung einer Vergabe nachzuweisen hat. Weiters wurde festgehalten, dass der Individualrechtsschutz nach der RechtsmittelRL ein allfälliges Vertragsverletzungsverfahren nicht beeinflusst.