§ 933a ABGB; § 1168 ABGB; § 1169 ABGB
Vorliegendes Judikat widmet sich Fragen iZm dem Kostenersatz für die Selbstverbesserung durch einen Werkbesteller, der die entsprechenden Arbeiten überwiegend durch Eigenpersonal durchführt. Darüber hinaus war die vermeintliche Aufklärungspflicht des Werkbestellers über mögliche Erschwernisse iZm den Verbesserungsarbeiten Thema der Entscheidung.