Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des BVA widmet sich der Frage, ob auch im Rahmen der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen die Bekanntgabe der Stillhaltefrist vorzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 5 BVergG; § 328 BVergG; § 329 BVergG