§ 320 Abs 1 BVergG
Es wurde geprüft, inwieweit hinreichend konkrete Einwände einer Verfahrenspartei die Rechtsschutzbehörde verpflichten, neben dem Schaden auch zu überprüfen, ob das Angebot des Antragstellers auszuscheiden gewesen wäre.
VwGH 18.3.2009, 2007/04/0095; VwGH 28.5.2008, 2007/04/0232