Zusammenfassung: Das BVA prüfte, welche Ausscheidensgründe bei einem im Verfahren befindlichen Bieter aufzugreifen sind und ob eine Heranziehung eines Sachverständigen erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte, welche Ausscheidensgründe bei einem im Verfahren befindlichen Bieter aufzugreifen sind und ob eine Heranziehung eines Sachverständigen erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG
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