Zusammenfassung: Hier war fraglich, ob ein Bieter, dem es nicht gelingt ein für den Zuschlag geeignetes Angebot zu legen, schutzwürdig ist und ihm durch die Nichtteilnahme an einem weiteren Vergabeverfahren ein Schaden entstehen kann.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG
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