§ 1293 ABGB; § 1299 ABGB
Hier war fraglich, ob und unter welchen Voraussetzungen Sorgfaltspflichten des Sachverständigen auf einen Dritten zu erstrecken sind. Weiters wurde geprüft, ob Ansprüche aus der Erweiterung des Schutzbereichs eines Vertrags auf einen Dritten subsidiär gegenüber dessen eigenen gleichwertigen vertraglichen Ansprüchen sind.