Zusammenfassung: Dieser Beitrag setzt sich mit der ÖNORM B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" auseinander und der vorliegende 2. Teil widmet sich der Umsetzung der ÖNORM B 2110 im Vergabeverfahren und dem Zusammenwirken der Vertragsbestandteile.
Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110; ONR 12010; BVergG 2006