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Die ÖNORM B 2110, Ausgabe 1.1.2009 (Teil 2)

BaurechtAufsatzIng. Christian Lang, MA-Direktion WienZVB 2010/87ZVB 2010, 297 - 303 Heft 7 und 8 v. 1.7.2010

Zusammenfassung: Dieser Beitrag setzt sich mit der ÖNORM B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" auseinander und der vorliegende 2. Teil widmet sich der Umsetzung der ÖNORM B 2110 im Vergabeverfahren und dem Zusammenwirken der Vertragsbestandteile.

Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110; ONR 12010; BVergG 2006

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