Zusammenfassung: In dieser Entscheidung hat sich der UVS Steiermark mit Fragen iZm arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen in der Ausschreibung, der Preisangemessenheitsprüfung und der Frage, wann eine vertiefte Angebotsprüfung erforderlich ist, auseinandergesetzt.
Rechtsgrundlagen: § 125 BVergG; § 84 BVergG