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Die Fristberechnung nach § 11 NÖVNG

VergaberechtJudikaturPraxistipp v. Gunther Gruber/Christian EisnerZVB 2010/85ZVB 2010, 291 - 292 Heft 7 und 8 v. 1.7.2010

§ 11 Abs 4 NÖVNG

Hier hat sich der VwGH neuerlich zur Fristberechnung für Nachprüfungsanträge geäußert und § 11 Abs 4 NÖVNG in Bezug auf die Frage, ob der gesamte Tag, an dem die Schlichtungsverhandlung endet, als "Zeit, in der ein Schlichtungsverfahren anhängig ist" anzusehen ist, ausgelegt. Weiters zeigten sich anlässlich des Falls Auslegungsprobleme iZm der normierten Fortlaufshemmung.

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