Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, ob einem Antragssteller Antragslegitimation zukommen kann, wenn dieser zwar keinen Teilnahmeantrag abgegeben hatte, er sich aber gegen angeblich diskriminierende Bestimmungen in den Unterlagen wendet.
Rechtsgrundlagen: § 322 Abs 1 BVergG 2006