Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, ob nach § 338 Abs 1 Satz 1 BVergG für den Beteiligungskostenanspruch Verschulden gegeben sein muß.
Rechtsgrundlagen: § 338 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, ob nach § 338 Abs 1 Satz 1 BVergG für den Beteiligungskostenanspruch Verschulden gegeben sein muß.
Rechtsgrundlagen: § 338 Abs 1 BVergG 2006
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