Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, inwieweit § 338 Abs 1 BVergG vor Schadenersatzansprüchen von Bewerbern schützen kann.
Rechtsgrundlagen: § 338 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, inwieweit § 338 Abs 1 BVergG vor Schadenersatzansprüchen von Bewerbern schützen kann.
Rechtsgrundlagen: § 338 Abs 1 BVergG 2006
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