Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit den Verschuldensformen iSd § 1294 ABGB und prüfte, nach welchen Maßstäben diese im Vergabeverfahren zur Anwendung kommen können.
Rechtsgrundlagen: § 1294 BVergG 2006; § 1299 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit den Verschuldensformen iSd § 1294 ABGB und prüfte, nach welchen Maßstäben diese im Vergabeverfahren zur Anwendung kommen können.
Rechtsgrundlagen: § 1294 BVergG 2006; § 1299 BVergG 2006
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