Zusammenfassung: Das BVA prüfte die rechtlichen Folgen und die Zulässigkeit, wenn ein Teilnehmer eines Vergabeverfahrens teilweise vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Rechtsgrundlagen: § 187 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte die rechtlichen Folgen und die Zulässigkeit, wenn ein Teilnehmer eines Vergabeverfahrens teilweise vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Rechtsgrundlagen: § 187 Abs 1 BVergG 2006
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